Profitieren mit Dieter Wahl

Gefahrgutbeauftragter / EG-Sicherheitsberater

Jedes Unternehmen welches am Gefahrguttransport beteiligt ist muss, mit wenigen Ausnahmen, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Diese Tätigkeit kann von vom Unternehmer / Betriebsinhaber, von eigenen Mitarbeiter/innen oder auch durch einen „externen“ Gefahrgutbeauftragten erfolgen.

Bitte klicken Sie für weitere Informationen hier.

Vier große Bereiche

Lassen Sie sich beraten und schulen in den Bereichen Straße, Schiene, See und Luft. Klicken Sie mit der Maus auf die Symbole um weitere Informationen zu erhalten!