Gefahrgutbeauftragter / EG-Sicherheitsberater
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Jedes Unternehmen welches am Gefahrguttransport beteiligt ist muss, mit wenigen Ausnahmen, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Diese Tätigkeit kann von vom Unternehmer / Betriebsinhaber, von eigenen Mitarbeiter/innen oder auch durch einen „externen“ Gefahrgutbeauftragten erfolgen.
Vier große Bereiche
Lassen Sie sich beraten und schulen in den Bereichen Straße, Schiene, See und Luft. Klicken Sie mit der Maus auf die Symbole um weitere Informationen zu erhalten!




